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Registrierung von "ß"-Domains ab 16. November 2010

Erst mit dem Ende der Sunrise-Periode am 16. November 2010, 10:00 Uhr (MEZ) werden die DENIC-Domainrichtlinien dahingehend erweitert, dass das „ß“ zu den gültigen Zeichen einer .de-Domain gehört.

Ab diesem Zeitpunkt können auch über DENICdirect Domains mit dem Bestandteil „ß“ nach den neuen Domainrichtlinien registriert werden. Benutzen Sie hierzu unser Domainauftragssformular.

Sofern eine Domain nicht während der Sunrise-Periode registriert wurde, ist derjenige vollständige und korrekte Domainauftrag für eine Domain erfolgreich, der zuerst beim Registrierungssystem der DENIC eG eingegangen ist.

Allerdings sollten Sie die Registrierung nur dann direkt bei uns in Auftrag geben, wenn Sie Ihre .de-Domain(s) durch den Service DENICdirect verwalten lassen möchten.

Über die in unserer Genossenschaft zusammengeschlossenen Mitgliedsunternehmen können Sie Ihre Domain in der Regel schneller, kostengünstiger und mit einem größeren Leistungsumfang als bei DENICdirect registrieren lassen. Dies ist der von uns empfohlene Weg.

Die Domainregistrierung über DENICdirect enthält keinen Internetzugang oder Web-Space. Diese Leistungen erhalten Sie ausschließlich über einen Internet Service Provider, u. a. auch durch viele unserer Mitglieder.